Da ist man sowieso schon von der Situation geerbt zu haben überfordert und dann kommen noch die vielen Begriffe und Fachausdrücke dazu – Verwirrung komplett! Wer sich jedoch mit den wichtigsten Begriffen vertraut macht, hat den ersten Schritt schon getan und einen klaren Vorteil beim Erben.
In meinem ersten Blogartikel dreht sich deshalb alles um die grundlegenden Begriffe, die du als Erbin unbedingt kennen solltest. Von Nachlass über Erblasserin bis hin zu Testament und Erbschein gebe ich dir einen umfassenden Überblick und beantworten die wichtigsten Fragen, die rund um diese Begriffe auftauchen können. Fragst du dich, was genau unter dem Begriff Nachlass zu verstehen ist? Oder wer als Erblasserin bezeichnet wird und welche Rolle diese Person spielt? Vielleicht möchtest du auch wissen, was ein Testament ist und welche Arten es gibt. Und welche Auswirkungen haben die verschiedenen Arten der Erbfolge auf deine Erbansprüche?
Darüber hinaus klären wir den Begriff Pflichtteil und ich erkläre dir, wer einen Anspruch darauf hat. Du erfährst auch, was es bedeutet, wenn von Testamentsvollstreckung die Rede ist und wann ein Erbschein benötigt wird. Zudem gehe ich auf den Unterschied zwischen Vermächtnis und Erbeinsetzung ein.
Mein Ziel ist es, dir mit diesem Artikel einen leicht verständlichen Leitfaden durch den Dschungel der Erbbegriffe zu bieten. Ich möchte sicherstellen, dass du bestens informiert bist und die nötigen Kenntnisse hast, um erste Schritte im Erbprozess zu bewältigen. Lass uns also loslegen!
Inhalt
ToggleDer Nachlass: Definition, Umfang und Unterscheidung zwischen gesetzlichem und testamentarischem Nachlass
Der Nachlass bildet das Herzstück des Erbprozesses. Doch was genau verbirgt sich hinter diesem Begriff? Vereinfacht ausgedrückt umfasst der Nachlass das gesamte Vermögen, das der*die Verstorbene hinterlässt. Dazu gehören Immobilien, Geld, Wertgegenstände, Aktien aber auch Schulden und Verbindlichkeiten. Eine wichtige Unterscheidung, die wir hier machen müssen, ist die zwischen gesetzlichem und testamentarischem Nachlass. Der gesetzliche Nachlass tritt automatisch ein, wenn keine letztwillige Verfügung, wie beispielsweise ein Testament, vorhanden ist. Hier greift die gesetzliche Erbfolge, die die Verteilung des Nachlasses unter den gesetzlichen Erb*innen regelt. Im Gegensatz dazu tritt der testamentarische Nachlass ein, wenn der*die Verstorbene in einem Testament oder einem anderen letztwilligen Dokument seine*ihre spezifischen Wünsche bezüglich der Vermögensverteilung festgehalten hat. Hier sind die Bestimmungen des*der Verstorbenen maßgeblich und die Verteilung erfolgt entsprechend den im Testament genannten Bedingungen und Verfügungen.
Die Unterscheidung zwischen gesetzlichem und testamentarischem Nachlass ist von entscheidender Bedeutung, da sie den Erbprozess und die Verteilung des Vermögens maßgeblich beeinflusst. Ein tieferes Verständnis dieser Unterschiede hilft dir dabei, den Umfang des Nachlasses zu erkennen und deine Rechte und Pflichten als Erbin besser zu verstehen.

Der*die Erblasserin: Definition und Einfluss auf die Vermögensverteilung
Der Begriff „Erblasser*in“ bezieht sich auf die Person, deren Vermögen nach ihrem Ableben verteilt wird. Der*die Erblasser*in hinterlässt in der Regel schriftliche Dokumente wie ein Testament oder einen Erbvertrag, um seine*ihre spezifischen Wünsche und Anweisungen für die Vermögensverteilung festzuhalten.
Die Rolle des*der Erblassers*in im Erbprozess ist von großer Bedeutung. Durch die Festlegung seiner*ihrer letztwilligen Verfügung bestimmt er*sie maßgeblich, wie sein*ihr Nachlass aufgeteilt werden soll. Dies kann die Ernennung bestimmter Erb*innen oder Vermächtnisnehmer*innen beinhalten sowie Anweisungen zur Verteilung von Vermögensgegenständen oder Immobilien enthalten. Es ist wichtig zu beachten, dass der*die Erblasser*in innerhalb der gesetzlichen Grenzen seine*ihre individuellen Vorstellungen und Wünsche äußern kann. Allerdings müssen bestimmte gesetzliche Vorgaben beachtet werden, wie beispielsweise der Pflichtteil, der den engsten Familienmitgliedern garantiert ist.
Der*die Erblasserin hat somit einen erheblichen Einfluss auf die Vermögensverteilung und kann durch eine klare und präzise letztwillige Verfügung sicherstellen, dass sein*ihr Vermögen gemäß seinen*ihren Wünschen aufgeteilt wird. Außerdem macht er*sie es den Erb*innen sehr viel leichter, wenn alles schon konkret geklärt ist.
Das Testament: Definition und Arten (handschriftlich und notariell) und ihre Bedeutung
Ein Testament ist ein schriftliches Dokument, in dem eine Person letztwillige Verfügungen bezüglich der Vermögensverteilung nach ihrem Ableben festhält. Es dient dazu, den eigenen Nachlass zu regeln und die gewünschten Erb*innen oder Vermächtnisnehmer*innen zu bestimmen.
Es gibt verschiedene Arten von Testamenten, die in der Regel anerkannt sind und unterschiedliche Anforderungen haben. Zwei häufige Arten von Testamenten sind das handschriftliche Testament und das notarielle Testament.
- Handschriftliches Testament: Ein handschriftliches Testament wird eigenhändig vom*von der Erblasser*in verfasst. Es muss vollständig handschriftlich niedergeschrieben und persönlich unterschrieben werden. Diese Art von Testament ist in vielen Ländern anerkannt und bietet eine relativ einfache Möglichkeit, den letzten Willen festzuhalten.
- Notarielles Testament: Ein notarielles Testament wird in Anwesenheit eines*r Notars*in verfasst und beurkundet. Der*die Erblasser*in diktiert den Inhalt des Testaments, und der*die Notar*in dokumentiert ihn in einer rechtlich bindenden Form. Diese Art von Testament bietet zusätzliche Sicherheit und Beweiskraft, da es von einer neutralen und unabhängigen Person beglaubigt wird.
Es ist wichtig zu beachten, dass ein Testament klar und eindeutig formuliert sein sollte, um mögliche Missverständnisse oder Streitigkeiten unter den Erb*innen zu vermeiden. Darüber hinaus sind einige formelle Angaben zwingend notwendig. Aus diesen Gründen empfehle ich dir ganz dringend ein notarielles Testament, um von der Expertise zu profitieren und Fehler zu vermeiden.
Erbfolge: Gesetzliche und testamentarische Erbfolge sowie die Reihenfolge der Erbberechtigten
Die Erbfolge bezieht sich auf die gesetzlich oder testamentarisch festgelegte Reihenfolge, nach der das Vermögen einesr Verstorbenen auf die Erb*innen übergeht. Man unterscheidet zwischen zwei verschiedenen Erbfolgen:
- Gesetzliche Erbfolge: Wenn kein Testament oder kein wirksames Testament vorhanden ist, tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Die gesetzliche Erbfolge basiert auf den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes und regelt, wer als Erbe*in in welcher Reihenfolge berufen wird. In den meisten Ländern haben enge Familienmitglieder wie Ehepartner*in, Kinder und Eltern Vorrang vor entfernteren Verwandten.
- Testamentarische Erbfolge: Bei der testamentarischen Erbfolge wird die Reihenfolge der Erb*innen durch den letzten Willen des*der Verstorbenen bestimmt. Er*sie kann im Testament festlegen, wer welche Vermögenswerte erhalten soll. Dabei können auch Personen bedacht werden, die in der gesetzlichen Erbfolge normalerweise nicht vorgesehen wären. Das Testament hat Vorrang vor der gesetzlichen Erbfolge, sofern es rechtlich gültig ist.
Es ist wichtig zu beachten, dass die gesetzliche Erbfolge in manchen Fällen von individuellen Wünschen und Vorstellungen des*r Verstorbenen abweichen kann. Durch ein Testament kann er*sie die Vermögensverteilung nach seinen*ihren eigenen Vorstellungen gestalten (natürlich nur im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten).
Der Pflichtteil: Definition, Bedeutung und anspruchsberechtigte Personen sowie Höhe des Pflichtteilsanspruchs
Der Pflichtteil ist ein wichtiger Aspekt des Erbrechts und betrifft bestimmte Personen, die trotz einer Enterbung oder eines Ausschlusses vom Erbe einen gesetzlichen Anspruch auf einen Teil des Nachlasses haben. Der Pflichtteil dient dazu, enge Familienmitglieder zu schützen und sicherzustellen, dass sie zumindest einen gewissen Anteil am Nachlass erhalten.
Die berechtigten Personen für den Pflichtteil können je nach Land unterschiedlich sein, jedoch gehören in den meisten Rechtssystemen die direkten Abkömmlinge der Verstorbenen, wie Kinder oder Enkelkinder, sowie der*die Ehepartner*in dazu. In einigen Fällen können auch andere Personen pflichtteilsberechtigt sein, wie Eltern oder unter bestimmten Umständen Geschwister.
Die Höhe des Pflichtteilsanspruchs variiert ebenfalls und ist abhängig von den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen. In der Regel beträgt der Pflichtteil einen bestimmten Prozentsatz des gesetzlichen Erbteils, der einer*m Erben*in zustehen würde. Diese Prozentsätze können je nach Verwandtschaftsgrad und Land unterschiedlich sein.
Es ist wichtig zu beachten, dass der Pflichtteil nicht automatisch ausgezahlt wird, sondern in der Regel aktiv geltend gemacht werden muss. Die genauen Voraussetzungen und Fristen für die Geltendmachung des Pflichtteils können von Land zu Land unterschiedlich sein und sollten im Einzelfall geprüft werden.
Testamentsvollstreckung: Definition und Aufgaben des*r Testamentsvollstreckers*in
Die Testamentsvollstreckung ist ein wichtiger rechtlicher Mechanismus, der in einem Testament festgelegt werden kann aber nicht muss. Sie bezieht sich auf die Einsetzung einer vertrauenswürdigen Person, um den letzten Willen des*r Verstorbenen umzusetzen und den Nachlass zu verwalten.
Die Testamentsvollstreckung hat verschiedene Aufgaben und Befugnisse, die je nach den Anweisungen im Testament und den gesetzlichen Bestimmungen variieren können. Im Allgemeinen umfassen die Aufgaben eines*r Testamentsvollstrecker*in:
- Vermögensverwaltung: Der*die Testamentsvollstrecker*in ist dafür verantwortlich, den Nachlass zu verwalten und die Vermögenswerte des*r Verstorbenen zu sichern. Dies kann die Verwaltung von Bankkonten, Immobilien oder anderen Vermögensgegenständen umfassen.
- Erfüllung von Vermächtnissen: Wenn im Testament Vermächtnisse festgelegt wurden, ist es die Aufgabe des*r Testamentsvollstreckers*in, sicherzustellen, dass diese erfüllt werden. Er*sie sorgt dafür, dass die begünstigten Personen ihre ihnen zugewiesenen Vermögenswerte oder Gegenstände erhalten.
- Schuldenregelung: Der*die Testamentsvollstrecker*in überprüft die Schulden des*der Verstorbenen und sorgt dafür, dass sie ordnungsgemäß beglichen werden. Dies kann durch den Verkauf von Vermögenswerten oder aus dem vorhandenen Vermögen erfolgen.
- Verteilung des Nachlasses: Gemäß den Anweisungen im Testament ist es die Aufgabe des*r Testamentsvollstreckers*in, den Nachlass entsprechend auf die benannten Erb*innen oder Vermächtnisnehmer*innen zu verteilen.
Der*die Testamentsvollstrecker*in hat eine treuhänderische Rolle und muss im besten Interesse des*r Verstorbenen und der Erb*innen handeln. Die genauen Befugnisse und Verantwortlichkeiten können durch das geltende Recht und die spezifischen Anweisungen im Testament festgelegt sein.
Es ist wichtig zu beachten, dass nicht in allen Fällen ein*e Testamentsvollstrecker*in eingesetzt wird, in meinem Fall war das zum Beispiel auch nicht so. Die Entscheidung zur Testamentsvollstreckung liegt beim*bei der Verstorbenen.
Erbschein: Definition, Zweck und Beantragung
Der Erbschein ist ein amtliches Dokument, das als Nachweis für die Erbenstellung dient. Er wird von einem Nachlassgericht ausgestellt und bestätigt die gesetzliche oder testamentarische Erbfolge. Der Erbschein hat verschiedene Zwecke und kann in verschiedenen Situationen erforderlich sein.
Die Hauptfunktionen des Erbscheins sind:

- Nachweis der Erbenstellung: Der Erbschein dient als offizieller Nachweis dafür, dass eine Person als Erb*in anerkannt ist und somit das Recht hat, den Nachlass des*der Verstorbenen zu verwalten und darüber zu verfügen. Der Erbschein gibt Klarheit über die rechtliche Position der Erb*innen.
- Vorlage bei Behörden und Institutionen: Der Erbschein wird manchmal von Banken, Versicherungen, Grundbuchämtern und anderen Institutionen verlangt, um die Identität und Berechtigung der Erb*innen nachzuweisen. Damit kann der*die Erbin beispielsweise auf Konten oder Vermögenswerte des*der Verstorbenen zugreifen oder Grundstücke auf seinen*ihren Namen umschreiben lassen.
Die Beantragung und Ausstellung eines Erbscheins erfolgt in der Regel beim zuständigen Nachlassgericht. Dabei sind bestimmte Unterlagen und Informationen erforderlich, wie z.B. der Nachweis des Todes des*der Erblassers*in, die Angabe der erbberechtigten Personen und gegebenenfalls ein Testament oder ein Erbvertrag. Der Erbschein enthält Informationen wie den Namen des*r Erblassers*in, den Erben oder die Erbin sowie den Umfang des Erbrechts. Er ist ein offizielles Dokument mit besonderem rechtlichem Stellenwert.
Es ist wichtig zu beachten, dass der Erbschein nicht in allen Fällen erforderlich ist. Bei einem klaren und eindeutigen Testament oder wenn eine andere Form des Erbnachweises vorhanden ist, kann der Erbschein möglicherweise entfallen. Es ist ratsam, sich bei Unsicherheiten und spezifischen rechtlichen Fragen an einen Rechtsanwalt oder Notar zu wenden. Ich habe zum Beispiel nie einen Erbschein benötigt, bei mir hat immer das eröffnete Testament genügt.
Vermächtnis: Definition und Unterschied zur Erbeinsetzung
Das Vermächtnis ist ein Begriff im Erbrecht, der sich auf die Zuwendung eines bestimmten Vermögensgegenstands oder eines Geldbetrags an eine bestimmte Person, den*die sogenannten Vermächtnisnehmer*in, bezieht. Es handelt sich dabei um eine testamentarische Verfügung, durch die der*die Erblasser*in eine bestimmte Sache oder einen bestimmten Geldbetrag einer Person zuweist, ohne diese als Erb*in einzusetzen. Der*die Vermächtnisnehmer*in hat also Anspruch auf das vermachte Vermögen, während die restlichen Vermögenswerte an die Erb*innen gemäß der testamentarischen oder gesetzlichen Erbfolge verteilt werden.
Es ist wichtig zu beachten, dass Vermächtnisse im Testament klar und eindeutig formuliert werden sollten, um Missverständnisse oder spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Fazit
Noch einmal sehr kurz zusammengefasst, was die wichtigsten Begriffe bedeuten:
- Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen, das der*die Verstorbene hinterlässt.
- Der*die Erblasserin ist die Person, deren Vermögen nach ihrem Tod auf andere übertragen wird.
- Das Testament ist eine rechtliche Verfügung, in der der*die Erblasser*in festlegt, wie sein*ihr Vermögen verteilt werden soll.
- Die Erbfolge bestimmt, wer das Vermögen des*der Verstorbenen erhält. Sie kann gesetzlich oder testamentarisch geregelt sein.
- Der Pflichtteil ist der gesetzliche Mindestanteil, den bestimmte nahe Verwandte erben, selbst wenn sie im Testament nicht bedacht wurden.
- Die Testamentsvollstreckung bezieht sich auf die Einsetzung einer vertrauenswürdigen Person, die den letzten Willen des*r Erblassers*in umsetzt und den Nachlass verwaltet.
- Der Erbschein ist ein amtliches Dokument, das die Erbenstellung einer Person nachweist und zur Vorlage bei Behörden und Institutionen dient.
- Der Erbschein ist ein amtliches Dokument, das die Erbenstellung einer Person nachweist und zur Vorlage bei Behörden und Institutionen dient.
Ganz wichtig an dieser Stelle: Dieser Blogeintrag erklärt nur in aller Kürze die wichtigsten Begrifflichkeiten, um einen ersten Überblick zu bekommen. Er ist nicht juristisch überprüft. Deshalb ist es in allen Fällen ratsam, bei erbrechtlichen Fragen und komplexen Situationen professionellen Rat von Anwält*innen einzuholen, um sicherzustellen, dass du die bestmögliche Unterstützung erhälst.
Die Begriffe sind die eine Sache, aber was die Situation mit dir macht eine ganz andere. Zögere deshalb nicht, von meinen Coachingangebot für Erbinnen zu profitieren und Unterstützung in dieser herausfordernden Zeit zu erhalten. Buche noch heute dein Erstgespräch, um mich kennen zu lernen und gestärkt durch den Erbprozess zu gehen.